Der Trauerfall

Hier finden Sie umfassende Hilfe im Trauerfall

Was ist zu tun, wenn ein Mensch verstirbt?

Die meisten Menschen versterben in Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Wenn ein Mensch daheim verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer besonders schwierigen emotionalen Situation. Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, was Sie tun können. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Seniorenheim verständigen Sie uns und klären mit uns einen Beratungstermin ab. Bei Eintritt eines Sterbefalls in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt.

Nach der Feststellung des Todes wird der Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.Wir sind jederzeit unter der Rufnummer 0951 – 5 66 22 für Sie erreichbar.

Wir werden Sie in einem ruhigen, persönlichen und vertraulichen Gespräch bei allem was Ihnen wichtig ist beraten. Im Anschluss erledigen wir alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten für Sie.

Welche Papiere benötige ich bei einem Sterbefall?

  • Bei Ledigen die standesamtliche Geburts- bzw. Abstammungsurkunde
  • Bei Verheirateten die standesamtliche Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen entweder eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk oder das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Verwitweten zusätzlich eine Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Graburkunde – Grabbrief, sofern ein Grab vorhanden ist
  • Versicherungsunterlagen
  • Lebens- oder Sterbegeldversicherungspolicen im Original
  • Rentenunterlagen bzw. Anpassungsmitteilung der Rentenversicherung (auch Betriebsrente, Zusatzversorgungskassen, Versorgungsamt)
  • Mitgliedschaften in Vereinen
  • sonstige Vertragsunterlagen (Telefon, Handy, Zeitschriften)

Was sollte für meine Familie bereit liegen?

  • Verschlossene Abschrift Ihres Testaments
  • Ihre Anordnung bezüglich der Bestattung (Bestattungsvorsorgeregelung)
  • Unterlagen über Bank- und Sparkonten, private Forderungen und Verbindlichkeiten, Wertpapiere, Versicherungsverträge, Mietverträge, Wohnungs-, Haus- und Grundbesitz
  • Mitgliedsausweise, Anschriften von Freunden, Bekannten, Arbeitgeber, Vereine, die zu benachrichtigen sind

Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Sektion Ratgeber/Service.

Zu Ratgeber/Service

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